Leitlinien
KIT-Leitlinien
Die Leitlinien zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Forschungsdatenmanagement am KIT (FDM-Policy) wurden am 17. Oktober 2016 von Senat und Präsidium des KIT verabschiedet.
Das KIT hat Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis im Karlsruher Institut für Technologie (KIT) beschlossen.
Die Regeln gründen auf einer über lange Zeit gewachsenen zuverlässigen Praxis an den Vorgängerinstitutionen des KIT, dem Forschungszentrum Karlsruhe GmbH und der Universität Karlsruhe (TH), und auf qualitätssichernden Standards. In Abschnitt 1, § 3 "Aufbewahrung von Primärdaten" werden Vorgaben gemacht über Verfügbarmachung und zeitlichen Umfang der Speicherung von Forschungsdaten.
Die Richtlinien orientieren sich vor allem an den Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Helmholtz-Gemeinschaft sowie an Empfehlungen anderer Organisationen aus den Bereichen Wissenschaft und Hochschulen.
Helmholtz Gemeinschaft
Die Ressource Information besser nutzbar machen!
Von der Mitgliederversammlung der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) und vom AK Open Science wurde am 22.09.2016 ein Positionspapier zum Umgang mit Forschungsdaten verabschiedet.
Open-Access-Richtlinie der Helmholtz-Gemeinschaft, 2016
Die Mitglieder der Helmholtz-Gemeinschaft haben am 7. April 2016 eine neue Open-Access-Richtlinie verabschiedet.
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ veröffentlicht, der am 1. August 2019 in Kraft tritt und von allen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zum 31.07.2021 rechtsverbindlich umzusetzen ist, um auch zukünftig Fördermittel der DFG zu erhalten.
Einige Handlungsempfehlungen:
DFG 2020: Verfahrensleitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis
Sobald es Hinweise auf schlechte wissenschaftliche Praxis gibt oder der Verdacht eines wissenschaftli-chen Fehlverhaltens entsteht, stellen sich häufig Fragen: Wie gehe ich mit einem solchen Verdacht um? An wen kann ich mich damit wenden? Was muss ich dabei eventuell beachten?
Als eine Handreichung „für die Praxis“ soll der „Leitfaden“ damit einen weiteren Beitrag zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis leisten.
DFG-Vordruck 50.06 –06/20: Merkblatt Sonderforschungsbereiche
„In einem Sonderforschungsbereich dient ein Teilprojekt Informationsinfrastruktur vor allem dem systematischen und auf langfristige Nutzung angelegten Management der im Kontext des Sonderforschungsbereichs erhobenen relevanten Daten. Ein auf diese Daten bezogener Einsatz sowie die Erprobung oder Entwicklung virtueller wissenschaftlicher Kommunikationsformen ist ebenfalls möglich. Es können die Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes sowie die Bereitstellung einer dafür notwendigen leistungsfähigen Informationsinfrastruktur gefördert werden.“… “Ein Teilprojekt zur Informationsinfrastruktur kann im Rahmen der Antragstellung für einen Sonderforschungsbereich vorgesehen werden. Die für das Projekt notwendigen Mittel können mit dem Basismodul (siehe Kapitel II) beantragt werden. In der Regel sollte die Teilprojektleitung übernommen werden von einer Wissenschaftlerin oder einem Wissenschaftler und gleichzeitig von einer weiteren Person, die im Bereich der Informationsinfrastruktur verantwortlich beschäftigt ist (z.B. aus der Universitätsbibliothek oder dem Universitätsrechenzentrum der antragstellenden Hochschule).“
DFG-Vordruck 54.01-04/20: Leitfaden für Antragsteller - Projektanträge
"Wenn aus Projektmitteln systematisch Forschungsdaten oder Informationen gewonnen werden, die für die Nachnutzung durch andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geeignet sind, legen Sie bitte dar, ob und auf welche Weise diese für andere zur Verfügung gestellt werden. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch - sofern vorhanden - die in Ihrer Fachdisziplin existierenden Standards und die Angebote existierender Daten-repositorien oder Archive."
DFG 2014: Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft
Forschungsdaten sind, anders als Textpublikationen, in vielen Fällen nicht urheberrechtlich geschützt. Im europäischen Rechtsraum können jedoch Datenbankschutzrechte anstelle beziehungsweise als Ergänzung von Urheberrechten wirksam werden und eine Nachnutzung erschweren.
In einem am 20. November 2014 veröffentlichten Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft empfiehlt die DFG, mit der Vergabe einer offenen Lizenz die möglichst umfassende Nutzung wissenschaftlicher Inhalte rechtsverbindlich abzusichern.
DFG 2020: Digitaler Wandel in den Wissenschaften
Die Allgegenwart und aktuelle Dynamik digitaler Technologien erfordern, dass sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) systematisch und grundlegend mit dem digitalen Wandel in den Wissenschaften befasst. Ziel dieses Impulspapiers ist es, aus Sicht der Wissenschaften darzu-stellen, welche wesentlichen Auswirkungen der digitale Wandel auf die Forschung hat und welche Handlungsfelder sich daraus für das Förderhandeln der DFG und ihre Beratungsfunktion für Po-litik und Gesellschaft ergeben.
Rat für Informationsinfrastrukturen
Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) plädiert für zeitgemäßeren Datenschutz in der Wissenschaft
Der Rat hat Empfehlungen zu Datenschutz und Forschungsdaten verabschiedet. Hintergrund ist die Reform des Datenschutzrechts in der Europäischen Union und die damit verbundene Hoffnung, das große Erkenntnispotenzial datenintensiver Wissenschaft tatsächlich nutzen zu können. Die Empfehlungen des RfII betreffen auch das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG), das am 9. und 10. März 2017 in Bundestag und Bundesrat beraten wird.
Witere Empfehlungen und Berichte des RfII: online
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 29. Mai 2018: Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Entwicklung und Erprobung von Kurationskriterien und Qualitätsstandards von Forschungsdaten im Zuge des digitalen Wandels im deutschen Wissenschaftssystem.
BAnz AT 13.06.2018 B3
Leibniz-Gemeinschaft
Die Leibniz-Gemeinschaft als Verbund deutscher Forschungseinrichtungen verschiedener Fachrichtungen betont die Wichtigkeit eines verantwortungsvollen und transparenten Umgangs mit Forschungsdaten im Rahmen eines nachhaltigen und qualitätsbewussten Forschungsprozesses. Die Förderung der Herausbildung von Strukturen und Prozessen in der Leibniz-Gemeinschaft, die dieser Anforderung Rechnung tragen, ist das Ziel der dargelegten Vorschläge und Maßnahmen der
Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten in der Leibniz-Gemeinschaft
Hochschulrektorenkonferenz
Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) am 10.11.2015: Wie Hochschulleitungen die Entwicklung des Forschungsdatenmanagements steuern können. Orientierungspfade, Handlungsoptionen, Szenarien
Die HRK sieht aufgrund der Vielzahl der Akteure im FDM einen dringenden Bedarf an Koordination und Abstimmung zwischen den Hochschulen beim Aufbau eines länderübergreifenden und international kompatiblen FDM. (ex www.hrk.de)
Rat für Sozial- und WirtschaftsDaten
Vor dem Hintergrund der zunehmenden wissenschaftlichen Bedeutung von Big Data-Quellen diskutiert der RatSWD die rechtlichen und strukturellen Herausforderungen ihrer Nutzung.
Big Data in den Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften, Datenzugang und Forschungsdatenmanagement. Online zugänglich unter: https://www.ratswd.de/dl/RatSWD_Output4.6_BigData.pdf
Forschungsdatenmanagement in den Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften : Orientierungshilfen für die Beantragung und Begutachtung datengenerierender und datennutzender Forschungsprojekte / Herausgeber: Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD). - Berlin, 2016. 18 Seiten. Online zugänglich unter: https://www.ratswd.de/dl/RatSWD_Output3_Forschungsdatenmanagement.pdf
Deutsche Gesellschaft für Psychologie
Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) hat Empfehlungen zum Datenmanagement entwickelt, die eine optimale Nachnutzung von Daten ermöglichen und dem Ideal einer transparenten Wissenschaft verpflichtet sind - ein Ideal, das Kooperation fördert und die Nachprüfbarkeit von Forschungsergebnissen erleichtert.
weitere Literatur
Im Zuge des Programms Hamburg Open Science entstand das Buch Rechtsfragen bei Open Science. In dem praxisorientierten Leitfaden werden Rechtsfragen zu den Themengebieten Open Access, Open Peer Review und Open Source beantwortet. Dabei nimmt das Themenfeld Forschungsdaten einen wesentlichen Bereich ein.
Europa
Europäische Union (EU) 2011: Das Achte Forschungsrahmenprogramm - Horizon 2020
Vorschlag für Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020" (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse.
Artikel 40 Abs. 2: "Hinsichtlich der Verbreitung anderer Ergebnisse, zum Beispiel von Forschungsdaten, können in der Finanzhilfevereinbarung die Bedingungen festgelegt werden, unter denen ein freier Zugang zu diesen Ergebnissen gewährt wird, insbesondere im Bereich der ERC-Pionierforschung oder in anderen entsprechenden Bereichen."
Pilot on Open Research Data in Horizon 2020
Ein Pilotprojekt für offene Forschungsdaten, das im Rahmen von „Horizont 2020“ durchgeführt wird, soll dazu beitragen, dass wertvolle Daten, die durch die Arbeit der Forscher in vielen von der EU geförderten Projekten entstehen, frei zugänglich gemacht werden. Forscher, die sich an dem Pilotprojekt beteiligen, werden dazu aufgefordert, die Grunddaten, die zur Reproduktion der in wissenschaftlichen Veröffentlichungen vorgestellten Ergebnisse nötig sind, sowie sonstige wissenschaftliche Informationen aus ihren Projekten anderen Forschern, Partnern aus innovativen Industriezweigen und Bürgern zur weiteren Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Das Pilotprojekt bezieht sich auf wichtige Bereiche des Programms „Horizont 2020“:
- Future and Emerging Technologies
- Research infrastructures – part e-Infrastructures
- Leadership in enabling and industrial technologies – Information and Communication Technologies
- Societal Challenge: Secure, Clean and Efficient Energy – part Smart cities and communities
- Societal Challenge: Climate Action, Environment, Resource Efficiency and Raw materials – except raw materials
- Societal Challenge: Europe in a changing world – inclusive, innovative and reflective Societies
- Science with and for Society
Einzelne Projekte können aus dem Projekt ausscheiden, wenn dies zum Schutz des geistigen Eigentums oder personenbezogener Daten nötig ist, wenn Sicherheitsbedenken bestehen oder wenn das Hauptziel der Forschungsarbeiten durch den offenen Zugang gefährdet würde („opt out“). Projekte aus anderen Bereichen können auf freiwilliger Basis am Pilotprojekt teilnehmen („opt in“).
Welche Daten betrifft es?
- Daten, die einer wissenschaftlichen Publikation zugeordnet sind, welche im Rahmen eines EU-Projektes entstanden ist
- Andere Daten, die im Datenmanagementplan spezifiziert sind
Aus: Leitlinien für das Datenmanagement in „Horizont 2020“ (Englisch)
Digital Curation Centre
Das DCC gibt eine Übersicht über die Leitlinien verschiedener Forschungsförderer
National Science Foundation
Die NSF hat Informationen für Antragssteller verschiedener Disziplinen zusammengestellt.
San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA)
Am Rande der Jahrestagung der American Society for Cell Biology 2012 wurde der Grundstein für DORA gelegt. Im Dezember 2019 wurde die Declaration on Research Assessment vom KIT unterzeichnet. Anlass für die Vereinbarung war die Erkenntnis, dass ein erheblicher Bedarf besteht, „die Art und Weise zu verbessern wie die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung von Geldgebern, akademischen Einrichtungen und anderen Beteiligten bewertet werden“ (Quelle: DORA).
Ziel ist es, bei der Forschungsbewertung nicht nur Publikationen, sondern auch andere Forschungsleistungen (z.B. Datensätze und Software) zu berücksichtigen. Der „Journal Impact Factor“ soll als wesentlicher Parameter für die wissenschaftliche Leistung und Produktivität von Forschenden und Institutionen abgelöst werden, da er kein geeignetes Instrument für die Bewertung von Forschungsergebnissen darstellt. Es soll darauf hingewiesen werden, dass der wissenschaftliche Inhalt eines Artikels wichtiger ist als die Publikationsmetrik oder das Journal, in dem der Artikel veröffentlicht wurde.
Nature
Guidance for authors:
"All manuscripts reporting original research must include a data availability statement. [...]"
Editorial and publishing policies:
"Sharing data sets: A condition of publication in Scientific Reports is that authors are required to make materials, data and associated protocols promptly available to others without preconditions. Data sets must be made freely available to readers from the date of publication, and must be provided to Editorial Board Members and peer-reviewers at submission, for the purposes of evaluating the manuscript.[...]"
Weitere Beispiele
Eine Übersicht über weitere Journal Policies finden Sie unter forschungsdaten.org